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Erklärung zur ELV-Richtlinie (Richtlinie 2000/53/EC)
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Die ELV-Richtlinie zielt auf die Vermeidung von Abfall aus Altfahrzeugen ab und betrifft ferner die Wiederverwendung, das Recycling und andere Formen der Wiederherstellung von Fahrzeugen und ihrer Bauteile am Ende ihrer Lebensdauer. Daher dürfen unsere Bauteile für Fahrzeuge, die nach dem 1. Juli 2003 auf den Markt kamen, kein Blei, Quecksilber, Cadmium oder sechswertiges Chrom enthalten. In Anhang II dieser Richtlinie werden Ausnahmen aufgeführt, so sind z.B. insgesamt 60 Gramm Blei pro Fahrzeug noch zulässig. Allerdings dürfte es schwierig sein, solche Details im Verkaufsbereich zu vermitteln. Daher hat sich Panasonic wie bei der RoHS-Richtlinie entschieden, derartige Substanzen in Bauteilen für Fahrzeuge gänzlich zu vermeiden.
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